Datenschutz Basisseminar

Der Zertifikatskurs
auf den Punkt

Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen, Verbände und alle sonstigen nichtöffentlichen Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nichtöffentliche Stellen, die die Grenze nicht überschreiten, müssen trotzdem alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und andere Datenschutzvorschriften einhalten, d.h. auch diese müssen sich informieren. Öffentliche Stellen müssen sogar unabhängig von der Personenzahl einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Inhalt und Anmeldung

Inhalt dieses Zertifikatskurses

Datenschutzgrundlagen

Grundlagen Datenschutzrecht

Grundlagen Datensicherheit/IT-Sicherheit

Zusätzliche Coachingphase "Die ersten 100 Tage des Datenschutzbeauftragten"

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3 Seminartage + 1/2 Individueller Coachingtag

Präsenz- und Onlineseminarangebote

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Alle Fakten auf einen Blick

Ihre Ansprechpartnerinnen

Grace MayerHead of Executive Education

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Tel. 07121 271 9605

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Caroline PöglExecutive Education Manager

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