Nichtöffentliche Stellen, die die Grenze von 20 Personen nicht überschreiten, müssen trotzdem alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und andere Datenschutzvorschriften einhalten, d.h. auch diese müssen sich informieren. Öffentliche Stellen müssen sogar unabhängig von der Personenzahl einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Werden Sie „Geprüfte(r) Datenschutzbeauftragte(r)“ mit dem Zertifikat als Fachkundenachweis gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO
Vertiefung Datenschutzrecht - Beschäftigtendatenschutz
Vertiefung Datenschutzrecht - Kundendatenschutz
Vertiefung Datensicherheit/IT-Sicherheit - Datenschutzkontrolle & Sicherheitschecks